Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich zum ersten Mal zum Kieferorthopäden?

In der Regel beginnt eine kieferorthopädische Behandlung zwischen dem 9. und 11. Lebensjahr. In einigen Fällen empfiehlt sich aber eine sogenannte Frühbehandlung ab 5-6 Jahren. Durch eine effektive Therapie kann eine gezielte Wachstumssteuerung der Kiefer vorgenommen werden und die Entfernung von bleibenden Zähnen in vielen Fällen vermieden werden. Ob, wann und wie behandelt werden sollte, das erfahren Sie am Besten in einem Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie dazu einen unverbindlichen Beratungstermin in unserer Praxis.

 

 

Ist die Behandlung schmerzhaft?

Wird eine Apparatur oder ein Multibandbogen neu eingesetzt, können die Zähne einige Tage überempfindlich sein. Die Zähne müssen sich zunächst an die sanfte Bewegung gewöhnen. In der Regel ist dies nach ein paar Tagen, maximal einer Woche, wieder vorbei. In dieser Zeit empfiehlt es sich keine zu harten Speisen zu sich zu nehmen, bis sich die Aufbiss-Empfindlichkeit wieder gelegt hat.

 

 

Müssen bei mir Zähne gezogen werden?

In der Regel können bei rechtzeitigem Behandlungsbeginn und mit modernen Behandlungsgeräten alle bleibenden Zähne erhalten bleiben.

 

 

Wie lange dauert die Behandlung?

Die Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung hängt von der Behandlungsaufgabe ab. Sehr leichte Fehlstellungen können oft in nur wenigen Monaten korrigiert werden, während eine umfassende aktive Behandlung eines falschen Bisses meistens zwei bis drei Jahre dauert, in seltenen Einzelfällen auch länger.

Daran schließt sich die Stabilisierungsphase an, die mindestens zwei Jahre dauert. In dieser Phase finden jedoch die Kontrolltermine alle drei bis sechs Monate statt und die Spangen werden immer seltener getragen.


 

Verschieben sich die Zähne nicht wieder nach der Behandlung?

Für die langfristige Stabilität des Behandlungsergebnisses empfehlen wir einen sogenannten Retainer. Damit kann unsichtbar und komfortabel durch das Kleben eines kleinen Drahtes an der Zahnrückseite das erreichte Ergebnis dauerhaft stabilisiert werden.


 

Was passiert wenn die Krankenkasse die Behandlung nicht übernimmt?

Die kieferorthopädische Behandlung von “leichten“ Zahnfehlstellungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass hierbei keine Behandlungsnotwendigkeit besteht. Lassen Sie sich auf jeden Fall individuell über die Vor- und Nachteile beraten. Solch eine Behandlung kann selbstverständlich auch privat getragen werden. Eine genaue Kostenaufstellung, kann erst nach einer individuellen Untersuchung genannt werden. Auf Wunsch ist selbstverständlich auch eine Ratenzahlung möglich.


 

Kann ich eine private Zahnzusatzversicherung abschließen?

Grundsätzlich ist eine private Zahnzusatzversicherung in jedem Fall möglich. Sie sollten jedoch darauf achten das kieferorthopädische Behandlungen übernommen werden.  Außerdem sollte Sie darauf achten, dass vor Versicherungsabschluss noch keine kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit festgestellt worden ist.

Nach Vertragsabschluss muss je nach Versicherung, eine bestimmte Zeit bis zum Beginn einer Behandlung vergehen.